Wildunfall bei Roschbach: Sachschaden und tote Tiere

Unfall mit Wildschweinen auf K 56 bei Roschbach: Fahrer verletzt sich nicht, Polizei Landau gibt wichtige Verhaltensregeln für Wildunfälle.

Von Blaulichtreport1 Min. Lesezeit
Wildunfall bei Roschbach: Sachschaden und tote Tiere

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Am späten Abend des 14. Juli 2025 kam es auf der K 56 bei Roschbach zu einem Unfall mit Wildtieren. Ein 54-jähriger Autofahrer konnte den plötzlich die Fahrbahn querenden Wildschweinen nicht mehr ausweichen und kollidierte mit einem Tier. Die dabei entstandenen Schäden sowie das richtige Verhalten bei Wildunfällen stehen im Zentrum dieser Meldung der Polizeidirektion Landau.

Unfallhergang und Folgen

Gegen 23:15 Uhr kreuzte eine Gruppe von Wildschweinen die K 56. Der Fahrer konnte zwar einen Zusammenstoß mit den Schwarzkitteln nicht verhindern, verhielt sich aber nach dem Unfall vorschriftsmäßig. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von über 1.500 Euro, das schwer verletzte Wildschwein verendete noch am Unfallort. Der zuständige Jagdpächter wurde nach dem Vorfall informiert.

Empfehlungen der Polizei nach Wildunfällen

Die Polizeidirektion Landau gibt klare Handlungsempfehlungen für den Ernstfall. Ziel ist es, sowohl die eigene Sicherheit als auch die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten:

  • Im Falle eines plötzlichen Wildwechsels kein Ausweichmanöver in den Gegenverkehr durchführen, um zusätzliche Gefährdungen zu vermeiden.
  • Auch unter Schock sollte stark abgebremst und möglichst die eigene Fahrspur gehalten werden.
  • Nach einem Wildunfall ist sofort anzuhalten, die Warnblinkanlage einzuschalten und die Unfallstelle mittels Warndreieck abzusichern.
  • Der Unfall muss gemeldet werden.
  • Hinweise für Verkehrsteilnehmer

    Vor allem in ländlichen Gebieten kann es jederzeit zu Wildwechsel kommen – besonders in der Dämmerung und nachts. Die Polizei rät daher, stets aufmerksam und vorausschauend zu fahren. Im Falle eines Unfalls ist das richtige Verhalten entscheidend für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer.

    Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz dürfen unter Nennung der Quelle frei veröffentlicht werden.

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