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Unbekannter Verkäufer fordert doppelte Zahlung in Waldhambach

Von Blaulichtreport1 Min. Lesezeit
Unbekannter Verkäufer fordert doppelte Zahlung in Waldhambach

KI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

KI-Symbolbild · Herausgeber: Hessen App GmbH

Vorsicht bei Haustürgeschäften

Eine 82 Jahre alte Frau aus Waldhambach hatte ein Problem.

Ein unbekannter Mann bot ihr frische Äpfel und Kartoffeln an.

Das Angebot machte er an der Haustür.

Die Frau kaufte die Lebensmittel für 180 Euro.

Sie bezahlte mit ihrer EC-Karte.

Nachträgliche Forderung führte zu Problemen

Zwei Tage später kam der Mann zurück.

Er verlangte weitere 130 Euro.

Er sagte, die erste Zahlung wäre nicht gegangen.

Die Frau bezahlte erneut.

Später stellte sich heraus:

Die erste Zahlung war richtig und wurde abgebucht.

Die Frau zahlte also zweimal.

So sieht der Verdächtige aus

Die Polizei sucht nach diesem Mann:

  • Er sagte, er sei Bauer aus Ingelheim.
  • Er ist groß und hat schwarze Haare.
  • Er fuhr einen weißen Transporter mit blauer Schrift.

Was ist ein Haustürgeschäft?

Ein Haustürgeschäft bedeutet:

Sie kaufen etwas an Ihrer Haustür.

Es ist ein Vertrag, der nicht im Laden abgeschlossen wird.

Darum haben Sie besondere Rechte.

Zum Beispiel das Recht, den Kauf zurückzugeben.

Polizei bittet um Ihre Hilfe

Wenn Sie den Mann oder das Auto gesehen haben, sagen Sie bitte Bescheid.

Auch wenn Sie eine seltsame Erfahrung mit Haustürgeschäften hatten: Melden Sie es der Polizei!

Wichtig für Sie

Seien Sie bei Haustürgeschäften sehr vorsichtig.

Schauen Sie Ihre Zahlungsbelege genau an.

Sprechen Sie mit anderen, wenn Sie unsicher sind.

Die Polizei arbeitet weiter an diesem Fall.

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