Radfahrer stürzt betrunken in Bachlauf
69-Jähriger in Edenkoben schwer verletzt – Polizei misst 1,36 Promille

In Edenkoben ist es am Freitagabend zu einem schweren Fahrradunfall gekommen. Ein 69-jähriger Mann verlor im Woogweg in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrrad, geriet auf einen Grünstreifen und stürzte in einen Bachlauf. Der Radfahrer wurde dabei schwer verletzt und mit Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich in ein Krankenhaus gebracht.
Unfall im Woogweg
Der Vorfall ereignete sich am Freitag, 01.05.2026, gegen 19:34 Uhr. Nach den Angaben der Polizei kam der Mann in einer Kurve von der Fahrbahn ab, geriet neben die Strecke und stürzte schließlich in den Bachlauf. Der Rettungsdienst übernahm den Transport in ein Krankenhaus.
Der Unfall zeigt, wie schnell eine kurze Unaufmerksamkeit oder ein Kontrollverlust im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben kann. In diesem Fall endete die Fahrt nicht nur mit erheblichen Verletzungen, sondern auch mit einer polizeilichen Aufnahme des Geschehens.
Polizei stellt Alkoholgeruch fest
Im Rahmen der Unfallaufnahme bemerkten die eingesetzten Polizeibeamten deutlichen Atemalkoholgeruch. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,36 Promille. Daraufhin ordnete die Polizei eine Blutprobe an und leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.
Die Ermittlungen machen deutlich, dass der Unfall nicht nur als Sturzgeschehen betrachtet wurde, sondern auch unter dem Aspekt der Verkehrstüchtigkeit geprüft wird. Für die Polizei steht damit neben der Unfallursache auch die Frage im Raum, ob Alkohol den Kontrollverlust des Radfahrers begünstigt haben könnte.
Hinweis der Polizei zu Alkohol im Straßenverkehr
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Alkohol im Straßenverkehr ein erhebliches Risiko darstellt – auch für Fahrradfahrer. Der aktuelle Fall unterstreicht diese Warnung auf eindrückliche Weise: Selbst ohne motorisiertes Fahrzeug können alkoholbedingte Einschränkungen zu schweren Unfällen führen.
Mit dem eingeleiteten Strafverfahren und der angeordneten Blutprobe wird der Vorfall nun weiter rechtlich aufgearbeitet. Für den 69-jährigen Mann steht zunächst die medizinische Versorgung im Vordergrund.
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