Polizeieinsatz wegen Streit in Freinsheimer Gaststätte
Frau mit 2,44 Promille verweigert Lokalverlass und erhält Hausverbot

In einer Gaststätte in der Korngasse in Freinsheim wurde am späten Abend des 26. Januar 2026 ein polizeilicher Einsatz notwendig. Hintergrund war das Verhalten einer 43-jährigen Frau, die sich weigerte, den Betrieb trotz mehrfacher Aufforderung der Wirtin zu verlassen.
Streit um das Hausrecht eskaliert
Nachdem die Betreiberin der Gaststätte ihr Hausrecht geltend gemacht hatte, reagierte die Frau laut Polizeiangaben mit schweren Beleidigungen gegenüber der Wirtin. Die Situation musste durch das Eingreifen der Polizei entschärft werden.
Die Polizeikräfte führten bei der Frau einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Das Ergebnis: 2,44 Promille. Trotz dieses hohen Werts war die Frau noch in der Lage, sich eigenständig zu bewegen.
Konsequenzen für die Beschuldigte
Als Folge des Vorfalls leitete die Polizei Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs gegen die Frau ein. Darüber hinaus erteilten die Beamten der 43-Jährigen einen Platzverweis bis Ladenschluss sowie ein mündliches Hausverbot für die betroffene Gaststätte.
Platzverweise können von der Polizei ausgesprochen werden, um Störungen von der Allgemeinheit oder dem jeweiligen Betrieb abzuwenden. Ein mündliches Hausverbot unterstreicht das Hausrecht des Betreibers zusätzlich.
Hintergrund: Polizeiliche Maßnahmen bei Gaststättenstreitigkeiten
Immer wieder kommt es in gastronomischen Betrieben zu Vorfällen, bei denen Gäste den Anweisungen des Personals nicht folgen. Die Polizei greift dann ein, um die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und eventuelle Straftaten zu verhindern.
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz können unter Quellenangabe zur Veröffentlichung frei genutzt werden. Der Vorfall zeigt, wie wichtig das Durchsetzen des Hausrechts für Betreiber von Gaststätten ist – und wie schnell aus einem alltäglichen Streitfall ein polizeiliches Ermittlungsverfahren werden kann.
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