Nächtliches Lkw-Verbot auf B10: Polizei greift durch
Fahrer ohne Genehmigung bei Kontrolle in Birkweiler erwischt – weitere Kontrollen angekündigt
In den frühen Morgenstunden des 23. Februar 2026 führte die Polizeidirektion Landau eine gezielte Kontrolle auf der Bundesstraße 10 (B10) bei Birkweiler durch. Im Mittelpunkt der Maßnahme stand die Überwachung des Nachtfahrverbots für schwere Lastkraftwagen, das auf diesem Streckenabschnitt zum Schutz der Anwohner gilt.
Verstoß gegen das Nachtfahrverbot festgestellt
Gegen 01:05 Uhr wurde ein Lkw-Fahrer aus dem benachbarten Ausland angehalten. Er war mit seinem Sattelzug ohne erforderliche Genehmigung in Richtung Pirmasens unterwegs. Da für Lkw ab 7,5 Tonnen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ein Fahrverbot besteht, musste der Fahrer ein Bußgeld bezahlen und seine Fahrt beenden. Der Sattelzug wurde zurückgeführt und musste die B10 verlassen.
Ein weiterer Fahrer, der ebenfalls kontrolliert wurde, konnte hingegen eine gültige Ausnahmegenehmigung vorlegen und durfte die Route fortsetzen.
Hintergründe des Nachtfahrverbots
Das Nachtfahrverbot auf der B10 zwischen Pirmasens und Birkweiler wurde eingeführt, um die Anwohner vor Verkehrslärm während der Nachtstunden zu schützen. Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen dürfen in dieser Zeit nur dann passieren, wenn sie zum Anlieger- oder Lieferverkehr gehören oder eine gesonderte Ausnahmegenehmigung vorweisen können.
Beliebte Abkürzung trotz Verbot
Insbesondere der Streckenabschnitt der B10 wird vom Schwerverkehr nachts gerne als Abkürzung genutzt, da dadurch ein Umweg von etwa 45 Kilometern über die Autobahn A6 vermieden werden kann. Die nächtlichen Kontrollen der Polizei zielen darauf ab, die Einhaltung des Verbots konsequent zu überwachen und somit die Lärmbelastung für die Anwohner zu minimieren.
Informationen und weitere Maßnahmen
Die Polizeidirektion Landau kündigt an, die Überwachungsmaßnahmen fortzusetzen. Ziel bleibt es, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und die Interessen der betroffenen Anwohner zu schützen. Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz dürfen unter Nennung der Quelle veröffentlicht werden.
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