Nächtliches Lkw-Fahrverbot an der B10: Polizei greift durch
Kontrollen bei Landau: 100 Euro Strafe für Fahrer ohne Ausnahmegenehmigung zum Schutz der Anwohner vor Lärm
In der Nacht vom 21. Januar 2026 führte die Polizei Landau auf der B10 bei LD-Nord eine gezielte Verkehrsüberwachung durch. Zwischen 23:30 Uhr und 01:30 Uhr gerieten dabei insgesamt drei Sattelzüge ins Visier der Kontrolleure. Einer der Fahrer konnte laut Polizei keine erforderliche Ausnahmegenehmigung für das Befahren des Streckenabschnitts vorlegen und musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Euro entrichten.
Hintergrund: Fahrverbot zum Schutz vor Lärm
Auf der B10, insbesondere im Bereich Pirmasens, gilt zum Schutz der Anwohner vor nächtlichem Verkehrslärm ein Fahrverbot für Lkw, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen. Diese Regelung ist zwischen 22 und 6 Uhr wirksam. Lediglich Anlieger und Lieferverkehr für die angrenzenden Kommunen und Kreise sind von diesem Verbot ausgenommen.
Ursachen und Folgen für den Schwerverkehr
Der betroffene Straßenabschnitt wird nach Angaben der Polizei dennoch häufig von Lastwagen in der Nacht genutzt. Grund hierfür ist der Versuch, den etwa 45 Kilometer langen Umweg über die A6 zu vermeiden, um Zeit und Transportkosten zu sparen. Dies führt jedoch immer wieder zu Verstößen gegen die geltenden Nachtfahrverbote.
Kontrollen und Maßnahmen zur Einhaltung
Die Polizeidirektion Landau kontrolliert regelmäßig die Einhaltung des Nachtfahrverbots und greift bei Verstößen konsequent durch. Die Erhebung von Sicherheitsleistungen, wie im aktuellen Fall, ist dabei ein übliches Mittel. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Schutz vor nächtlichem Lkw-Lärm im Sinne der Anwohner sicherzustellen.
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
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