Nächtliches Baden im Freibad Edesheim endet mit Polizei-Einsatz
Mehrere Personen wurden am 27. Juni beim unerlaubten Schwimmen erwischt und müssen sich wegen Hausfriedensbruchs verantworten

Am frühen Morgen des 27. Juni 2025 wurde in Edesheim ein ungewöhnlicher Vorfall gemeldet: Anwohner der Leonhard-Eckel-Siedlung informierten die Polizei über mehrere unbefugte Personen im örtlichen Freibad. Das schnelle Eingreifen der Einsatzkräfte führte dazu, dass die beteiligten Personen noch vor Ort angetroffen werden konnten.
Unbefugte nächtliche Badegäste im Freibad
Bei den angetroffenen Personen handelte es sich um mehrere Männer sowie zwei Frauen. Sie hielten sich unerlaubt im Freibad auf und suchten dort offenbar eine Abkühlung. Nach Angaben der Polizei stand die Gruppe unter erheblichem Alkoholeinfluss, weshalb sie sich dazu entschied, die Köpfe im Wasser zu kühlen.
Der Aufenthalt im Freibad erfolgte jedoch ohne Genehmigung, sodass die Polizei nach einer kurzen Kontrolle Platzverweise aussprach und die Gruppe zum Verlassen des Geländes aufforderte.
Rechtliche Konsequenzen
Über den Platzverweis hinaus leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch gegen die beteiligten Personen ein. Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs liegt vor, wenn jemand ohne Erlaubnis in ein umfriedetes Gelände eindringt oder darin verweilt.
Hintergrund
Gerade während der Sommermonate kommt es immer wieder zu ähnlichen Vorfällen, bei denen Freibäder in den Nachtstunden von Unbefugten genutzt werden. Die Kombination aus warmen Temperaturen und alkoholisierten Personen stellt hierbei oft ein Risiko für die Sicherheit und Ordnung dar.
Polizeiliche Maßnahmen und Hinweise
Die Polizeidirektion Landau weist darauf hin, dass das Betreten von Freibädern außerhalb der regulären Öffnungszeiten nicht nur verboten ist, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Auch vermeintlich harmlose Aktionen wie nächtliches Baden können als Straftat gewertet werden.
Weitere Informationen und Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz stehen unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei zur Verfügung.
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