Nachtfahrverbot auf der B10 rigoros durchgesetzt
LKW-Fahrer bei Kontrolle ohne Ausnahmegenehmigung – 125 Euro Sicherheitsleistung fällig
In der Nacht vom 2. auf den 3. Juli 2025 wurde auf der Bundesstraße 10 bei Birkweiler ein LKW mit ausländischer Zulassung einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Kontrolle erfolgte gegen 00:10 Uhr auf der Fahrbahn in Richtung Landau, nahe der Anschlussstelle Birkweiler. Anlass für das Einschreiten der Polizei war das dort geltende Nachtfahrverbot für schwere Fahrzeuge.
Nachtfahrverbot konsequent überwacht
Auf der B10 gilt zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ein Nachtfahrverbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Bei der Kontrolle konnte der 44-jährige Fahrer keine Ausnahmegenehmigung vorlegen. Auch der Start- oder Zielort der Fahrt erfüllte nicht die Voraussetzungen, die eine Befreiung vom Verbot rechtfertigen würden.
Folgen für den Fahrer
Da eine Ausnahme nicht vorlag, leitete die Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den LKW-Fahrer ein. Bei Verkehrssündern ohne festen Wohnsitz in Deutschland wird üblicherweise eine Sicherheitsleistung verlangt. Im aktuellen Fall musste der Fahrer 125 Euro vor Ort hinterlegen. Diese Summe dient dazu, die Durchsetzung des Bußgeldverfahrens abzusichern.
Hintergrund und Bedeutung
Das Nachtfahrverbot auf der B10 bei Birkweiler ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Entlastung der Anwohner und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Nachtstunden. Kontrollen wie in der vergangenen Nacht tragen dazu bei, die Einhaltung dieser Regelungen zu gewährleisten und ein Bewusstsein für deren Bedeutung zu schaffen.
Die Polizei kündigt an, weiterhin regelmäßige Kontrollen im Bereich der B10 durchzuführen, um die Verkehrsvorschriften durchzusetzen und einen geregelten Straßenverkehr auch zu Nachtzeiten sicherzustellen.
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