Nachtfahrverbot auf der B10: Polizei greift durch
Vier LKW kontrolliert – zwei Verstöße führen zu Verfahren und Fahrverbot
In der Nacht vom 20. auf den 21. Januar 2026 führte die Polizeiinspektion Landau eine gezielte Kontrolle des bestehenden Nachtfahrverbots für LKW auf der Bundesstraße 10 (B10) durch. Das Fahrverbot gilt in diesem Bereich, um Anwohner vor Lärmbelastung zu schützen und die Verkehrssicherheit während der Nachtstunden zu erhöhen.
Kontrolle und Ergebnisse der Maßnahme
Innerhalb eines Zeitraums von eineinhalb Stunden wurden auf der B10 insgesamt vier Lastkraftwagen überprüft. Zwei der kontrollierten Fahrer legten eine gültige Ausnahmegenehmigung vor, die ihnen das Fahren trotz des Nachtfahrverbots gestattete. Bei den anderen beiden LKW-Fahrern hingegen konnte keine entsprechende Genehmigung festgestellt werden. Gegen sie wurde ein Verfahren eingeleitet, zudem mussten sie die Weiterfahrt abbrechen und wurden zurückgeschickt.
Hintergrund: Das Nachtfahrverbot für LKW
Das Nachtfahrverbot für LKW soll die Lärmbelastung während der Nachtstunden verringern und die Sicherheit auf den Straßen erhöhen. Verstöße gegen diese Regelung werden konsequent verfolgt und können für die betroffenen Fahrer und Unternehmen empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Polizeidirektion Landau betont mit dieser Kontrolle die Bedeutung der Einhaltung bestehender Verkehrsvorschriften. Weitere Kontrollen im Bereich der B10 sind geplant, um die Wirkung des Nachtfahrverbots weiterhin sicherzustellen und Regelverstöße frühzeitig zu erkennen.
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