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Nachtfahrverbot auf der B10: Polizei greift durch

Lkw ohne Genehmigung müssen Umleitung über die A65 nutzen – weitere Kontrollen folgen

Von Blaulichtreport
Nachtfahrverbot auf der B10: Polizei greift durch
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

In der Nacht zum 3. Februar 2026 führte die Polizei auf der B10 Höhe der Anschlussstelle Landau-Nord eine Kontrolle des Nachtfahrverbots durch. Dabei geriet ein Sattelzug aus dem europäischen Ausland ins Visier der Beamten. Der Fahrer war auf dem Weg von Bayern nach Belgien, konnte jedoch keine erforderliche Genehmigung für die Nutzung der B10 in diesem Zeitraum vorlegen.

Konsequenzen für den Fahrer

Ohne gültige Ausnahmegenehmigung musste der Fahrer ein Bußgeld entrichten. Darüber hinaus wurde er angewiesen, die B10 zu verlassen und stattdessen die Autobahn A65 zu nutzen.

Hintergrund des Nachtfahrverbots

Das Nachtfahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen gilt auf der B10 zwischen Pirmasens und der A65 in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Ziel dieser Maßnahme ist insbesondere der Schutz der Anwohner vor nächtlichem Lärm.

Von dem Verbot ausgenommen sind Anlieger sowie Lieferverkehr, der für angrenzende Kommunen und Kreise bestimmt ist. Dennoch nutzen viele Lastwagen die Strecke, um einen etwa 45 Kilometer längeren Umweg über die A6 zu vermeiden. Dies führt immer wieder zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und Belastungen während der Nachtstunden.

Polizei setzt Kontrollen fort

Die Polizei kündigt an, die Einhaltung des Nachtfahrverbots weiterhin regelmäßig zu kontrollieren. So soll sichergestellt werden, dass die Regelung zum Schutz der Bevölkerung auch praktisch durchgesetzt wird.

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz dürfen bei Nennung der Quelle veröffentlicht werden. Ursprünglicher Inhalt: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell.

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