Nachtfahrverbot auf B10: Zwei LKW-Fahrer erwischt
Kontrollen bei Birkweiler führen zu Verfahren gegen ausländische Fahrer ohne Ausnahmegenehmigung
In der Nacht auf Dienstag (01./02.09.2025) wurde auf der Bundesstraße B10 bei Birkweiler die Einhaltung des Nachtfahrverbotes für Lastkraftwagen überprüft. Zwei LKW mit ausländischer Zulassung wurden dabei in den frühen Morgenstunden angehalten und kontrolliert.
Verstoß gegen das Nachtfahrverbot festgestellt
Die Verkehrskontrollen fanden gegen 00:40 Uhr und 02:15 Uhr statt. Beide LKW-Fahrer, im Alter von 63 und 64 Jahren, konnten keine Ausnahmegenehmigung für das bestehende Nachtfahrverbot auf der B10 vorlegen. Das Verbot gilt für LKW ab 7,5 Tonnen zwischen 22 und 6 Uhr und soll den Schutz der Anwohner entlang der Strecke gewährleisten.
Da der Be- oder Entladeort der Fahrzeuge nicht in dem vom Nachtfahrverbot geschützten Bereich lag, wurden jeweils Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Fahrer eingeleitet.
Sicherheitsleistung bei fehlendem Wohnsitz
Bei einem der Fahrer wurde zusätzlich eine Sicherheitsleistung erhoben, da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Sicherheitsleistung dient dazu, den staatlichen Anspruch auf Strafverfolgung und Vollstreckung bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.
Ziel des Nachtfahrverbots
Das auf der B10 geltende Nachtfahrverbot für schwere LKW wurde eingeführt, um insbesondere die Lärmbelastung für Anwohner in der Nacht zu reduzieren und zu einem besseren Schutz der betroffenen Regionen beizutragen.
Die Polizei kündigte an, auch weiterhin verstärkte Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung des Nachtfahrverbotes sicherzustellen und die Verkehrssicherheit auf der B10 zu erhöhen.
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