Nachtfahrverbot auf B10: Polizei greift durch
Vier LKW-Fahrer ohne Ausnahmegenehmigung müssen umkehren – Kontrollen zum Schutz der Anwohner werden fortgesetzt
In der Nacht vom 21. Januar 2026 überwachte die Polizeiinspektion Edenkoben gezielt das bestehende Nachtfahrverbot für LKW auf der Bundesstraße 10 bei Landau. Die Kontrollaktion erstreckte sich über gut eine Stunde und zielte darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Anwohner und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sicherzustellen.
Kontrollergebnisse im Überblick
Zwischen 2:00 Uhr und 3:15 Uhr wurden insgesamt neun Lastkraftwagen einer Kontrolle unterzogen. Bei mehr als der Hälfte der kontrollierten Fahrer wurde eine gültige Ausnahmegenehmigung vorgelegt:
Gegen die betroffenen Fahrer, die keine Ausnahmegenehmigung vorlegen konnten, wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus mussten diese LKW an geeigneter Stelle wenden und zur Autobahn zurückkehren, um das Nachtfahrverbot auf der B10 einzuhalten.
Hintergrund und Bedeutung der Kontrollen
Kontrollen wie diese sind Teil der regelmäßigen Überprüfungen auf deutschen Fernstraßen, um die Einhaltung gesetzlicher Regelungen sicherzustellen. Das Nachtfahrverbot soll vor allem die Lärmbelästigung für Anwohner verringern und die Belastung der Infrastruktur in den Nachtstunden reduzieren.
Die Polizeiinspektion Edenkoben unterstreicht damit ihre kontinuierlichen Bemühungen, für mehr Sicherheit und Rücksicht im Straßenverkehr zu sorgen.
Kontakt für Rückfragen
Die Polizeidirektion Landau informierte über diese Aktion und betont, dass auch in Zukunft mit ähnlichen Kontrollen zu rechnen ist, um die Einhaltung der Verkehrsvorschriften konsequent zu überwachen.
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