LKW-Fahrer missachtet nächtliches Fahrverbot bei Pirmasens
Polizei ahndet Verstoß auf B10 – Lärmschutz und Umleitungen sorgen für Kontrollen
In den frühen Morgenstunden des 21. August 2025 kontrollierte die Polizei auf der Bundesstraße 10, im Abschnitt bei Pirmasens (Fahrtrichtung Pirmasens), einen 51-jährigen LKW-Fahrer aus der Türkei. Das Fahrzeug war ohne die erforderliche behördliche Genehmigung unterwegs – mit direkter Folge für den Fahrer: Er musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro entrichten.
Verstoß gegen nächtliches Fahrverbot
Die B10 ist im Streckenabschnitt bei Pirmasens zwischen 22 und 6 Uhr für Lastwagen mit einem Gewicht ab 7,5 Tonnen gesperrt. Dieses nächtliche Fahrverbot wurde zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmbelastung eingeführt. Zugelassen ist der LKW-Verkehr lediglich für Anlieger sowie den Lieferverkehr in angrenzende Kommunen und Kreise.
Der kontrollierte Fahrer gab an, seine Fahrt von der Türkei nach Frankreich abkürzen zu wollen. Nach der Kontrolle war er gezwungen, seinen Sattelzug zu wenden und die Strecke zurückzufahren.
Hintergrund: Umgehung und Motivation
Viele LKW-Fahrer nutzen die B10 in der Nacht, um einen Umweg von rund 45 Kilometern über die Autobahn A6 zu vermeiden. Dieser Umweg bedeutet für den Schwerverkehr einen spürbaren Zeitverlust und höhere Transportkosten. Die Einhaltung des Fahrverbots bleibt jedoch verbindlich.
Polizei kontrolliert gezielt den Schwerverkehr
Durch gezielte Kontrollen stellt die Polizei Rheinland-Pfalz sicher, dass das nächtliche Fahrverbot eingehalten wird. Neben der Zahlung der Sicherheitsleistung wurde der Fahrer dazu verpflichtet, die Strecke zurückzufahren und die reguläre Umleitung zu nutzen.
Die Pressemeldung wurde von der Polizeidirektion Landau bereitgestellt und kann unter Angabe der Quelle verwendet werden. Sie macht deutlich, wie wichtig die Einhaltung von Verkehrsregeln zum Schutz von Anwohnern und Infrastruktur bleibt. Die Debatte um Lärmschutz und Verkehrslenkung im Bereich der B10 dürfte aufgrund der hohen Belastung durch den Schwerverkehr weiterhin aktuell bleiben.
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