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Fake-Weinshop „Erlesene 24“ unter Verdacht

Polizei ermittelt nach Anzeige wegen fehlendem Impressum und verdächtig günstigen Preisen

Von Blaulichtreport
Fake-Weinshop „Erlesene 24“ unter Verdacht
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Ein aktueller Vorfall aus Ellerstadt sorgt für Aufmerksamkeit im Online-Handel: Ein Winzer hat bei der Polizei Bad Dürkheim Anzeige gegen einen mutmaßlichen Fake-Shop mit dem Namen „Erlesene 24“ erstattet. Der Vorwurf: Auf der fraglichen Webseite werden verschiedene Weine, darunter auch Produkte des Anzeigenerstatters, zu ungewöhnlich niedrigen Preisen angeboten.

Polizeiliche Ermittlungen laufen

Nachdem ein Bekannter des Winzers auf den Shop aufmerksam wurde, fiel auf, dass der Internetauftritt kein gesetzlich vorgeschriebenes Impressum enthält. Erste Nachforschungen durch die Polizei bestätigten den Verdacht, dass es sich um einen

handelt. Die Ermittlungen hierzu laufen aktuell.

Woran lässt sich ein Fake-Shop erkennen?

  • Fehlendes oder unvollständiges Impressum
  • Unrealistisch günstige Preise
  • Unbekannte Anbieter ohne seriöse Bewertungen
  • Unsichere oder ungewöhnliche Zahlungsmethoden
  • Die Polizei rät daher allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, besondere Vorsicht bei der Auswahl von Online-Shops walten zu lassen und verdächtige Seiten genau zu prüfen.

    Empfohlene Schutzmaßnahmen beim Online-Shopping

    • Vor dem Kauf die Seriosität des Online-Shops überprüfen
    • Auf vollständige Kontaktdaten und ein Impressum achten
    • Bewertungen und Warnhinweise recherchieren
    • Bei Zweifeln oder ungewöhnlichen Angeboten lieber verzichten
    • Polizeilicher Appell an Verbraucher

      Die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße hebt die Bedeutung von Umsicht und Eigenverantwortung beim Online-Einkauf hervor. Besonders bei auffällig günstigen Angeboten unbekannter Anbieter sollte Vorsicht geboten sein. Im Zweifel rät die Polizei, auf den Kauf zu verzichten, um möglichen Betrug zu verhindern.

      Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz dürfen unter Nennung der Quelle veröffentlicht werden.

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