Fahrradunfall mit 2,34 Promille in Grünstadt
Mann verletzt sich leicht – Haftbefehl durch Geldstrafe abgewendet

Am Nachmittag des 10. August 2025 kam es in Grünstadt zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 40-jähriger Fahrradfahrer beteiligt war. Der Mann war allein unterwegs, als er in der Asselheimer Straße auf den Gehweg wechselte und dabei das Gleichgewicht verlor. Infolge des Sturzes zog er sich leichte Verletzungen im Bereich von Gesicht und Nacken zu und musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Es entstand ein Sachschaden von rund 500 Euro.
Alkoholeinfluss und strafrechtliche Konsequenzen
Während der Unfallaufnahme bemerkten die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem Fahrradfahrer. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte einen Wert von 2,34 Promille. Daraufhin wurde im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen und das Fahrrad zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Weitere Feststellungen: Haftbefehl gegen den Fahrer
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein bestehender Haftbefehl vorlag. Durch die Zahlung einer Geldstrafe konnte die Vollstreckung jedoch direkt abgewendet werden.
Gefahren durch Alkohol und Drogen am Steuer
Die Polizei weist darauf hin, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol, bestimmten Medikamenten oder illegalen Drogen erhebliche Gefahren birgt. Bereits geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen führen. Wer unter solchen Einflüssen fährt, gefährdet sich selbst und andere. Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen sowie zu den Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten sind auf speziellen Beratungsseiten zu finden.
Die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße betont die Wichtigkeit der Einhaltung der Regeln für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und warnt eindringlich vor den unterschätzten Risiken durch Alkohol und andere berauschende Substanzen.
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