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E-Scooter-Fahrerin erneut unter Drogeneinfluss erwischt

Anlasslose Kontrolle in Neustadt deckt wiederholten THC-Konsum auf – Polizei setzt auf mehr Verkehrssicherheit

Von Blaulichtreport
E-Scooter-Fahrerin erneut unter Drogeneinfluss erwischt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Am Abend des 24. Oktober 2025 wurde in Neustadt an der Weinstraße eine 22-jährige Frau mit einem Miet-Scooter in der Speyerdorfer Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Kontrolle erfolgte laut Angaben der Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße ohne konkreten Anlass.

Wiederholte Auffälligkeit im Straßenverkehr

Die Frau ist nach Angaben der Polizei bereits in den letzten vier Monaten zweimal wegen Fahrens unter Drogeneinfluss mit einem E-Scooter auffällig geworden. Auch bei der aktuellen Kontrolle zeigten sich erneut Anzeichen, die auf eine mögliche Beeinflussung durch Betäubungsmittel hinwiesen.

Erneute Konsequenzen für die Betroffene

Ein vor Ort durchgeführter Vortest bestätigte einen möglichen Einfluss von THC. Daraufhin wurde der 22-jährigen Frau aus Neustadt erneut eine Blutprobe entnommen. Es folgt damit zum wiederholten Mal ein Ordnungswidrigkeitenverfahren – verbunden mit einem nicht unerheblichen Bußgeld.

Verkehrskontrollen und deren Bedeutung

Bei sogenannten anlassunabhängigen Verkehrskontrollen überprüfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer, ohne dass ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt. Solche Maßnahmen dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit und der Prävention von möglichen Gefährdungen.

Die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße hat angekündigt, die Ermittlungen und Maßnahmen entsprechend fortzuführen. Das wiederholte Fehlverhalten wird in der Regel durch empfindliche Sanktionen und Bußgelder geahndet. Daher rät die Polizei eindringlich davon ab, im Straßenverkehr – egal ob mit dem Auto oder E-Scooter – unter Einfluss von Drogen oder Alkohol unterwegs zu sein.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens wurden von der Polizei bislang nicht bekannt gegeben.

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