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Dieb im Altenzentrum Deidesheim zugeschlagen

Unbekannter stiehlt Schmuck im Wert von 3.000 EUR – Polizei bittet um Hinweise

Von Blaulichtreport
Dieb im Altenzentrum Deidesheim zugeschlagen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

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Am frühen Abend des 23. April 2025 kam es im Caritas-Altenzentrum in Deidesheim zu einem dreisten Schmuckdiebstahl. Laut aktueller Mitteilung der Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße verschaffte sich ein bislang unbekannter Täter gegen 18:00 Uhr Zutritt zum Gebäude und nutzte eine Unachtsamkeit der Mitarbeitenden für seine Tat.

Tathergang im Altenzentrum

Der Täter gab beim Betreten des Altenzentrums unklare Auskünfte zu seinem Besuch. Trotz Begleitung durch eine Mitarbeiterin gelangte er während eines unbeobachteten Moments in mehrere Wohnräume im Erdgeschoss. Hier öffnete er gewaltsam ein Wertfach und entwendete Schmuckstücke im Gesamtwert von etwa 3.000 EUR.

Nachdem der Diebstahl entdeckt wurde, beobachtete das Personal den Täter nur noch dabei, wie er das Gebäude fluchtartig in Richtung Bahnhof verließ. Ein sofortiges Eingreifen war nicht möglich.

Beschreibung des Täters

  • Alter: etwa 45 Jahre
  • Größe: 170–175 cm
  • Statur: schmächtig
  • Haare: dunkel, kurz, mit leichter Seiteninfection
  • Bart: ungepflegter 3-Tage-Bart
  • Kleidung: dunkle Jeans, dunkelblaue Steppjacke, hellgraue Schiebermütze
  • Trug eine braune Männerhandtasche
  • Polizei bittet um Mithilfe

    Die Ermittler der Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße bitten darum, sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung zu melden. Wer zur Tatzeit verdächtige Beobachtungen gemacht oder den beschriebenen Mann gesehen hat, wird dringend gebeten, sich direkt an die Polizei zu wenden.

    Die Polizei prüft nun die Umstände des Vorfalls und setzt alles daran, den Täter schnellstmöglich zu identifizieren. Für die Bewohner des Altenzentrums und deren Angehörige ist der Vorfall ein ernstzunehmender Einschnitt in das Gefühl der Sicherheit. Er zeigt gleichzeitig, wie wichtig die Aufmerksamkeit aller Mitarbeitenden und Besucher in öffentlich zugänglichen Einrichtungen bleibt.

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