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Cannabis-Rezept schützt nicht vor Strafe am Steuer

Von Blaulichtreport1 Min. Lesezeit

Kontrolle eines Autofahrers in Edesheim wegen Cannabis

Gestern Nachmittag kontrollierte die Polizei in Edesheim einen Autofahrer.

Der Mann ist 29 Jahre alt und kommt aus Ludwigshafen.

Die Kontrolle passierte gegen 17 Uhr in der Luitpoldstraße.

Warum die Polizei den Mann kontrollierte

Die Polizei bemerkte, dass die Augen des Fahrers sehr rot waren.

Rote Augen können ein Zeichen für Cannabis-Konsum sein.

Deshalb machte die Polizei einen Schnelltest auf Drogen.

Der Test war positiv.

Danach nahm die Polizei eine Blutprobe.

Rezept schützt nicht vor Strafe

Der Fahrer zeigte ein Rezept vom Arzt.

Er darf laut Rezept 0,5 Gramm Cannabis am Tag nehmen.

Trotzdem bekam er eine Strafe von der Polizei.

Ein Rezept erlaubt nicht, unter Cannabis zu fahren.

**Was ist das Cannabisgesetz?

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Das Cannabisgesetz ist ein deutsches Gesetz.

Es regelt, wie man Cannabis besitzen und benutzen darf.

Trotz dem Gesetz ist es verboten, betrunken zu fahren.

Warnung der Polizei

Die Polizei sagt: Cannabis macht das Fahren gefährlich.

Wer Cannabis nimmt, ist weniger aufmerksam und reagiert langsamer.

Das kann zu Unfällen führen.

Wichtig für Sie:

  • Trennen Sie Cannabis-Konsum und Fahren.
  • Fahren Sie nicht unter dem Einfluss von Cannabis.
  • Das Gesetz erlaubt keine Ausnahmen beim Fahren unter Cannabis.

Was bedeutet das für Sie?

Auch mit Rezept müssen Sie vorsichtig sein.

Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist sehr wichtig.

Wenn Sie Cannabis nehmen, denken Sie an Ihre Verantwortung.

Fahren Sie niemals, wenn Sie sich unsicher fühlen.

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