Amokdrohung am Leibniz-Gymnasium sorgt für Alarm
Polizei beendet Unterricht vorzeitig und ermittelt – Behörden rufen zu Besonnenheit und sofortiger Meldung auf

Am Morgen des 25. November 2025 wurde die Polizei in Neustadt/Weinstraße vom Leibniz-Gymnasium über einen bedrohlichen Schriftzug auf einer Schultoilette informiert, in dem eine Amoktat für denselben Tag angekündigt wurde. Die Meldung löste einen umfangreichen Polizeieinsatz aus und führte zu einer sofortigen Reaktion der Schulleitung.
Ermittlungen und Sofortmaßnahmen
Nach Eingang der Information leitete die Kriminalpolizei Neustadt Ermittlungen wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens und der Androhung von Straftaten ein. Bislang gibt es keine Hinweise auf einen konkreten Tatverdächtigen. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen wurde der Unterricht für sämtliche Schülerinnen und Schüler um 09:30 Uhr beendet. Währenddessen waren uniformierte und zivile Polizeikräfte auf dem Schulgelände präsent, wobei keine weiteren Auffälligkeiten festgestellt werden konnten.
Hintergrund und rechtliche Konsequenzen
Anonyme Drohungen wie die aktuelle können zu starker Verunsicherung in der Bevölkerung führen und haben oftmals ernste strafrechtliche Folgen für die Verursacher. Neben möglichen Strafen müssen die Täter in der Regel auch für die durch den Polizeieinsatz verursachten Kosten aufkommen.
Vorbeugung und Verhalten im Ernstfall
Die Polizei betont die Bedeutung eines sensiblen und überlegten Umgangs mit Bedrohungslagen an Schulen. Als wichtigste Maßnahme gilt es, nach Erhalt einer solchen Drohung sofort die Notrufnummer 110 zu alarmieren.
Wiederholte Bedrohungen an Schulen
Insbesondere in den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Drohungen gegen Bildungseinrichtungen. Der aktuelle Fall am Leibniz-Gymnasium reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle ein, bei denen stets das Ziel verfolgt wurde, umfassende Sicherheit für alle Betroffenen zu gewährleisten.
Die Behörden nehmen jede Bedrohung ernst und appellieren an die Bevölkerung, wachsam zu sein und bei entsprechenden Hinweisen oder Beobachtungen umgehend die Polizei zu informieren.
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