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Alkohol und Drogen am Steuer: Polizei greift durch

Kontrollen in Bad Dürkheim führen zu Führerscheinentzug und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Von Blaulichtreport

Am 01.10.2025 führte die Polizeiinspektion Bad Dürkheim gezielte Verkehrskontrollen in der Nähe des Wurstmarktplatzes durch. Ziel war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und potenzielle Gefahren durch Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer frühzeitig zu erkennen. Zwei Vorfälle erregten dabei besondere Aufmerksamkeit.

Alkohol am Steuer: Fahrer mit 0,7 Promille gestoppt

Gegen 23:00 Uhr kontrollierten die Beamten einen 33-jährigen Fahrer eines VW Golf. Bereits beim Gespräch bemerkten die Einsatzkräfte deutlichen Atemalkoholgeruch. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 0,7 Promille. Damit überschritt der Fahrer den gesetzlichen Grenzwert, was nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich zieht.

Drogenverdacht am Nachmittag: THC-Vortest positiv

Bereits am Nachmittag desselben Tages, gegen 15:00 Uhr, fiel den Beamten die unsichere Fahrweise eines Ford Focus in der Altenbacher Straße auf. Der 33-jährige Fahrer zeigte deutliche Anzeichen einer Drogenbeeinflussung. Ein Vortest reagierte positiv auf THC, den Wirkstoff aus Cannabis. Infolgedessen wurde der Führerschein des Fahrers sichergestellt und eine Blutprobe angeordnet. Gegen ihn läuft nun ein Strafverfahren.

Maßnahmen und rechtliche Folgen

Im Fall des alkoholisierten VW-Fahrers handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die meist mit einem Fahrverbot, Punkten in Flensburg und einer Geldbuße geahndet wird. Beim zweiten Fall kann der Verdacht auf eine Straftat im Raum stehen, insbesondere da Drogenkonsum am Steuer unter das Strafrecht fällt. Die Sicherstellung des Führerscheins und die Blutentnahme sind in solchen Fällen übliche Maßnahmen.

Beide Vorfälle verdeutlichen die Bedeutung regelmäßiger Verkehrskontrollen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Die Polizei appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, Verantwortung zu zeigen und sowohl Alkohol als auch Drogen strikt vom Straßenverkehr zu trennen.

Weiterführende Informationen

Weitere Meldungen der Polizei Rheinland-Pfalz stehen zur Veröffentlichung frei, sofern die Quelle genannt wird.

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