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150 Jugendliche protestieren gegen Wehrpflicht in Landau

Spontaner Demonstrationszug verläuft friedlich – Polizei prüft mögliche Ordnungswidrigkeit

Von Blaulichtreport

Am 5. Dezember 2025 fand auf dem Alten Messplatz in Landau eine angemeldete Versammlung unter dem Motto "Gegen die Wehrpflicht" statt. Die Veranstaltung wurde werktags am Vormittag zwischen 09:30 und 11:45 Uhr durchgeführt.

Teilnehmerzahl und Ablauf der Versammlung

In der Spitze schlossen sich etwa 150 Personen dem Protest an. Ein wesentlicher Teil der Teilnehmenden waren Schüler, die laut Veranstaltungsangaben ein ernsthaftes Interesse am diskutierten Thema zeigten. Die Demonstration verlief konzentriert auf den Alten Messplatz, wobei die Organisation und der Ablauf zunächst störungsfrei blieben.

Spontaner Demonstrationszug durch die Innenstadt

Gegen 11:00 Uhr verließ eine Gruppe von etwa 100 bis 120 Teilnehmenden den Veranstaltungsort und bewegte sich über die Fortstraße und die Kramstraße. Der Aufzug hielt kurz am Untertorplatz, ehe sich die Demonstrierenden teilweise in Kleingruppen zurück zum Alten Messplatz begaben.

Friedlicher Verlauf und rechtliche Prüfung

Die Polizei bewertet sowohl die Versammlung als auch den anschließenden Aufzug als kurz, friedlich und ohne Störungen. Allerdings weist die zuständige Behörde darauf hin, dass der Aufzug nicht fristgerecht bei der Versammlungsbehörde der Stadt angemeldet worden war. Daher wird gegenwärtig geprüft, ob ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorliegt.

Stimmen zum Thema und Bedeutung für die Region

Die hohe Beteiligung von Schülern verdeutlicht, dass das Thema Wehrpflicht in Landau auf großes Interesse trifft und gesellschaftlich diskutiert wird. Die friedliche Durchführung der Versammlung und des anschließenden Aufzugs unterstreicht ein verantwortungsvolles Engagement der jungen Generation.

Die Entscheidung zur Prüfung eines möglichen Verstoßes zeigt, wie wichtig die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben auch bei spontanen Protesten ist. Das weitere Vorgehen wird von der Stadt und der zuständigen Behörde bewertet.

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